DFB - STOPP - KONZEPT

DFB - STOPP - KONZEPT

Gültig ab 01.07.2024

Das DFB-STOPP-KONZEPT ist ein durch das IFAB zur Pilotierung herausgegebenes Konzept. Grundlage hierfür war das STOPP-KONZEPT des Württembergischen Fußballverbandes an dem das IFAB Änderungen vorgenommen hat und es nun zusammen mit dem DFB zur Pilotierung ausgeschrieben hat. Der DFB ist hierbei Initiator und Teilnehmer zugleich.

Umsetzung

Es ist eine einheitliche, deutschlandweite Umsetzung geplant. Sie erstreckt sich auf alle Spielklassen des jeweiligen Landesverbands.

Ziel

  1. Reduzierung von Gewaltvorfällen und Spielabbrüchen
  2. Unterbrechung von Eskalationsphasen
  3. Beruhigung aller Teilnehmer

Einsatzgebiet

  1. Bei sich anbahnenden Eskalationen
  2. Bei Unsportlichkeiten und Tätlichkeiten die zur Eskalation führen können
  3. Bei Rudelbildung
  4. Bei massiven verbalen Anfeindungen von außen
  5. Bei heftigen Auseinandersetzungen, die die Sicherheit der der Akteure gefährden

Ablauf

Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel. Der Schiedsrichter gibt ein Zeichen, in dem Fall ein Kreuzen der Arme über den Kopf, und zeigt dann mit beiden Armen waagrecht jeweils in die zwei Strafräume. Wird das STOPP-KONZEPT wegen äußerer Einflüsse angewandt, wenn z. B. von Zuschauern Ausschreitungen ausgehen, dann schickt der Schiedsrichter die Teams nicht in ihre jeweiligen Strafräume; hierzu entfällt das Zeigen auf die Strafräume. Dies ist nur der Fall, wenn es um eine Eskalation unter den am Spiel Beteiligten handelt.

Nachdem beide Mannschaften in ihren Strafräumen sind, bittet der Schiedsrichter die Spielführer beider Teams, bei Jugend- und Junioren-Mannschaften die Trainer zu ihm in den Mittelkreis zu kommen. Alle anderen Teamoffiziellen und Auswechselspieler bleiben in der jeweiligen Technischen Zone oder an der Bank. Bei Verstoß erfolgt eine Verwarnung.

Länge der Unterbrechung

Diese bestimmt der Schiedsrichter je nach den Erfordernissen.

Weitere Rahmenbedingungen

Maximal zwei Beruhigungspausen je Spiel sind möglich. Bei jeder weiteren erforderlichen Unterbrechung wird das Spiel abgebrochen. Eine Meldung der Beruhigungspausen muss immer verfasst werden.

Ausgenommen davon sind Vorgänge, die einen sofortigen Spielabbruch nach sich ziehen. Diese Fälle bleiben hiervon unberührt.

Stand 24.05.2024 L.W.