Um einen fairen und reibungslosen Spielbetrieb sicherzustellen, möchten wir Euch - wie in unserer Videokonferenz besprochen - wichtige Hinweise zum Ordnungsdienst und zum Schiedsrichter-Ansprechpartner geben. Grundlage hierfür ist § 46 Platzdisziplin der Spielordnung, der besagt, dass der Platzverein dafür verantwortlich ist, dass Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten sowie Gästespieler nicht belästigt, beleidigt oder tätlich angegriffen werden. Dieser Schutz gilt bis zum Verlassen des Spielortes.
Schiedsrichter-Ansprechpartner
- Zu jedem Pflichtspiel (Aktive, Frauen, Jugend) müssen sowohl der Platz- als auch der Gastverein einen Ansprechpartner für den Schiedsrichter benennen und im Spielbericht namentlich festhalten.
Bei Aktivenspielen dürfen keine Trainer/Betreuer oder Personen, die laut ESB eine andere Funktion ausüben als SR-Ansprechpartner fungieren.
Im Jugendbereich können die Trainer/Betreuer diese Funktion übernehmen.
- Dieser Ansprechpartner hat sich vor Spielbeginn beim Schiedsrichter vorzustellen.
Aufgaben und Rechte der Platzordner
Platzordner unterstehen den Weisungen der Vereinsverantwortlichen, insbesondere des Vorstands. Sie üben gegenüber den Besuchern das Hausrecht des Veranstalters aus und vertreten damit die Rechte des Vereins.
Zu den Aufgaben der Platzordner gehören unter anderem:
- Kontroll- und Verweisungsrechte auf dem Sportgelände
- Zugangskontrolle (Sichtkontrolle der Personen & Gegenstände, Prüfung von Eintrittskarten)
- Schutz sicherheitsrelevanter Bereiche:
- Mannschafts- und Schiedsrichterräume
- Spielfeld
- Auf- und Abgänge sowie Flucht- und Rettungswege
- Gefährdete Personen
- Durchsetzung der Stadionordnung, inklusive der Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle an Polizei, Rettungsdienst oder Ordnungsdienstleitung.
Versicherungsschutz für Platzordner
Die vom Verein eingesetzten Ordner sind über den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG haftpflicht- und unfallversichert – jedoch nur bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit. Vorsatz ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wichtig: Jeder Platzordner sollte Mitglied des Vereins sein, für den er tätig ist, da der Versicherungsschutz nur für Vereinsmitglieder greift.
Schulungsveranstaltung in der Sommerpause
Um die Platzordner optimal auf ihre Aufgaben vorzubereiten und offene Fragen zu klären, wird es in der Sommerpause eine Schulungsveranstaltung geben. Weitere Informationen hierzu folgen.
Quelle: Pressesprecher SFV - Email 27.03.2025